Die Fällsaison läuft in der Bundesrepublik Deutschland vom 1.10-29.2. Außerhalb dieser Zeit ist das Baumfällen gemäß §39 Bundesnaturschutzgesetz verboten. Ausgenommen hiervon sind Pflegemaßnahmen, Bäume welche sich auf Waldflächen befinden und erkrankte bzw. tote Bäume. Diese darf man auch außerhalb der Saison fällen, bzw. fällen lassen.
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